Stellungnahme des DIÄTVERBANDes
Diätverband lehnt Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis ab
Nahrungen für Säuglinge müssen strengen rechtlichen Vorgaben und seriösen wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. Dem genügen Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis nicht. Sie entsprechen weder den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft noch den wissenschaftlichen Empfehlungen hochrangiger Behörden und pädiatrischer Gesellschaften.
Verschiedene Vertreiber solcher Nahrungen setzen sich über geltende rechtliche / gesetzliche Vorschriften hinweg und beanspruchen für ihre Produkte darüber hinaus wissenschaftlich nicht nachgewiesene Wirkungen. So wird beispielsweise behauptet, dass Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis im Vergleich zu Nahrungen auf Kuhmilchbasis leichter verdaulich und weniger allergen seien. Die Nahrungen werden als geeignet zur Ernährung gesunder Säuglinge und zur Therapie bei Kuhmilcheiweißallergie angeboten.
Der Diätverband möchte deshalb auf die rechtliche Situation und die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hinweisen.
Nach europäischem und deutschem Recht ist Ziegenmilch - im Gegensatz zu Kuhmilch - als Eiweißquelle für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung nicht zugelassen.
Der Grund hierfür ist, dass bislang nicht nachgewiesen wurde, dass Ziegenmilch - insbesondere als alleinige Eiweißquelle - für die Ernährung von Säuglingen sicher und geeignet ist. Zu diesem Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Letztere hatte in den Jahren 2004 und 2005 das Dossier eines Unternehmens begutachtet, das bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Zulassung von Ziegenmilch als Eiweißquelle in Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen gestellt hatte. Die vorgelegten Daten wurden nicht nur im Hinblick auf den geforderten Sicherheitsnachweis, sondern auch hinsichtlich der behaupteten geringeren Allergenität von Ziegenmilcheiweiß als unzureichend und nicht überzeugend bewertet.
Inhaltlich kommt auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zum gleichen Ergebnis. Sie äußert sich in ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2002 wie folgt:
o Aussagekräftige klinische Studien zu den Auswirkungen einer Ziegenmilchnahrung
auf Wachstum und Nährstoffversorgung im Säuglingsalter liegen nicht vor.
o Als Präventionsnahrung bei familiär erhöhtem Atopierisiko sind
Ziegenmilchnahrungen nicht zu empfehlen.
o Als therapeutische Nahrung bei Säuglingen mit einer Kuhmilcheiweißallergie sind die
angebotenen Ziegenmilchnahrungen nicht geeignet.
o Die Ernährungskommission rät aufgrund der ungenügenden Evaluation generell von der
Verwendung von Ziegenmilchnahrungen im Säuglingsalter ab.
Der Diätverband schließt sich den vorgenannten Empfehlungen an und lehnt Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis mit Nachdruck ab.
Bonn, Mai 2006
DIÄTVERBAND e.V.
Norbert Pahne
Geschäftsführer