05.09.2007
Stellungnahme des DIÄTVERBANDes:
Am Ernährungsskandal im Pflegebreich tragen Politik und Kassen eine Mitverantwortung
"Die Schuld für die Zustände in deutschen Pflegeheimen kann nicht allein den Pflegeeinrichtungen und Pflegekräften zugeordnet werden. Hieran tragen auch Kranken- und Pflegekassen sowie die Politik indirekt eine Mitverantwortung."
Mit dieser Feststellung reagierte der Geschäftsführer des DIÄTVERBANDes, Norbert Pahne, heute (4. September) in Bonn auf das Ergebnis des Pflegeberichts des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, wonach ein gutes Drittel aller Pflegeheimbewohner nur unzureichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt wird.
Seit Jahren hätten sowohl Ernährungswissenschaftler als auch Pflegefachkräfte, aber auch der DIÄTVERBAND, dessen Mitgliedsunternehmen enterale Ernährung (Trink- und Sondennahrung) herstellen, warnend auf dieses Mißstand hingewiesen.
Auf ähnliche Missstände im klinischen Bereich hatte auch bereits 2003 der Council of Europe in seiner Resolution ResAP(2003)3 aufmerksam gemacht. Er forderte nachdrücklich, dass Ernährungstherapie als systematischer Teil der medizinischen Behandlung etabliert und Patienten bedarfsgerecht und abgestimmt versorgt werden müssen.
Pahne machte das allgemeine politische Klima für die Zustände mit verantwortlich. Darin dokumentiere sich zum einen der anhaltende Kostendruck im Gesundheits- und Pflegewesen. Zum anderen schreckten Ärzte- und Pflegekräfte auch vor einem Einsatz künstlicher Ernährung zurück, weil sie Vorwürfe fürchteten, sie wollten sich die zeitraubende Hilfe der Patienten beim Essen ersparen. Der jetzige Pflegebericht entkräfte solche Vorurteile eindeutig. Wenn Politiker, Krankenkassen und Pflegeversicherungen die Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte über Jahre zum zurückhaltenden Einsatz insbesondere von Trink- und Sondennahrung drängten, dürfe man sich über solch dramatische Fehlentwicklungen nicht wundern.
Wegen der Verunsicherung der Ärzte, die bei der Verordnung enterale Ernährung wirtschaftliche Nachteile befürchten, hatten schon vor zwei Jahren relevante wissenschaftliche Fachgesellschaften Empfehlungen für die wirtschaftliche Verordnung von enteraler Ernährung erarbeitet und eine lückenlose Dokumentation der Diagnose und Behandlung krankheitsbedingter Mangelernährung empfohlen.
Der Sprecher des DIÄTVERBANDes forderte, enterale Ernährung müsse kranken und pflegebedürftigen Menschen immer dann ausreichend verordnet werden, wenn dies ärztlich geboten sei. "Damit wäre schon viel erreicht."
DIÄTVERBAND e.V.
Bonn, September 2007