18.09.2008
Stellungnahme des DIÄTVERBANDes: "Keine Verunreinigung mit Melamin in deutscher Babynahrung"
Bonn – Säuglingsnahrung in Deutschland wird selbstverständlich nicht mit Melamin verfälscht. Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Babynahrungshersteller, die Firmen HIPP, HUMANA, NESTLÉ, MILUPA, TÖPFER und DE-VAU-GE, importieren auch kein verunreinigtes Milchpulver aus China. Durch umfangreiche Analysen vor, während und nach der Herstellung wird sichergestellt, dass Babynahrung nur die Zutaten nur in den Mengen enthält, wie ein Säugling sie für ein gesundes Wachstum und Entwicklung benötigt. Eltern können beruhigt weiter auf die bewährten Babymilchpulver zurückgreifen.
Vier gute Gründe stellen sicher, dass kein mit Melamin verfälschtes Milchpulver in deutscher Babynahrung enthalten ist:
- Kein Milchpulverimport aus China für deutsche Babynahrung
Es wird keine Milch und kein Milchpulver aus China zur Herstellung von Babynahrung nach Deutschland importiert. Die hiesige Babynahrung stammt aus europäischer Produktion. Weit überwiegend wird sie in Deutschland unter Verwendung von Inlandsmilch und Milch aus Westeuropa, die jeweils den strengen hygienerechtlichen Bedingungen der EU unterliegen, hergestellt.
- Strenge rechtliche Vorgaben für deutsche Babynahrung
Kein anderes Lebensmittel ist so sicher wie Babynahrung. Dies ist das Ergebnis der strengen Qualitäts- und Kontrollmaßnahmen vom Feld bis in die Fertigpackung, die die deutsche Diätverordnung vorschreibt. Die Diätverordnung kann als die weltweit wohl strengste gesetzliche Vorgabe gelten. Sie legt für Babynahrung nicht nur die Zutaten und die Mengen fest, die ein Säugling für ein gesundes Wachstum und Entwicklung benötigt, sondern gibt extrem niedrige verbindliche Höchstmengen für Rückstände und unerwünschte Stoffe vor. Daher raten Experten und Fachgesellschaften zu speziell gefertigter Babykost.
- Vorbildliches Qualitätsmanagement der deutschen Babynahrungshersteller
Die Einhaltung der strengen rechtlichen Vorgaben wird durch ein umfassendes mehrstufiges Qualitätsmanagement der Babynahrungshersteller sichergestellt. Die für Babynahrung geltenden extrem strengen Höchstmengen werden durch gute landwirtschaftliche Praxis, geeignete Auswahl der Rohstoffe sowie durch komplexe und validierte Systeme der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung erfüllt. Dies schließt die Auditierung von Vorlieferanten bis hin zum Vertragsanbau ausdrücklich ein. Jedes Produkt durchläuft bis zu 800 Untersuchungen, bevor es auf den Markt kommt.
- Funktionierende amtliche Überwachung in Deutschland
Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden untersuchen regelmäßig Planproben, gehen aktuellen Sachverhalten, wie z. B. den Vorkommnissen zu Melamin in China, durch Verdachtsproben nach. Sie stehen zudem in ständigem Kontakt zu den Herstellern. Auch dies ist ein wirksamer Beitrag zur Qualitätssicherstellung. Die in der jährlich erscheinenden ‚Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittel’ und ‚Lebensmittel-Monitoring’ veröffentlichten Daten belegen regelmäßig, dass die Qualitätssicherungsmaß-nahmen greifen. So kam das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der Vergangenheit zu dem Schluss, dass Säuglings- und Kleinkindernahrungen praktisch frei von Rückständen sind, da keine Überschreitung der extrem niedrigen Höchstwerte festgestellt wurde.
Download: Pressemitteilung 11/2008Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln
für eine besondere Ernährung e. V.
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Tel. 0228/30851-0
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