27.05.2021

Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zum Test von Säuglingsanfangsnahrungen in Ökotest Juni 2021

Bonn, 27. Mai 2021 – In seiner neuesten Ausgabe (06.2021) hat Ökotest erneut Säuglingsanfangsnahrungen getestet. Ökotest bewertet den Nachweis sog. „Mineralölanteile“ und unerwünschter Fettbegleitstoffe mit einer Abwertung um bis zu vier Noten, bei Kombination von zwei Stoffen mit einer Abwertung um bis zu sechs Noten. Aus Sicht des DIÄTVERBANDes ist die Beurteilung nicht sachgerecht. Der DIÄTVERBAND nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Unser Grundsatz

Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen sind sich ihrer Verantwortung für eine gesunde Ernährung der Kinder dieser sensiblen Altersgruppe bewusst. Alle Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen entsprechen den strengen gesetzlichen Anforderungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Die Produkte sind sicher und uneingeschränkt für die Ernährung von Babys und Kleinkindern geeignet. Darauf können sich Eltern verlassen.

Kommentar zum aktuellen Test

Ökotest bewertet nach einem eigenen Standard mit willkürlichen Kriterien. Auch bei vollständiger Einhaltung aller strengen gesetzlichen Vorgaben für Babynahrung können ihre selbst gesetzten Kriterien zu einem „mangelhaft“ oder gar „ungenügend“ führen, obwohl Ökotest selbst lobend hervorhebt, dass: „Wer seinem Kind eine andere als die „sehr guten“ Nahrungen in unserem Test gegeben hat, muss sich keine Sorgen machen“!

Es kommt erschwerend hinzu, dass die Analytik der von Ökotest kritisierten sog. Mineralölrückstände komplex und herausfordernd ist. Allein die analytischen Schwankungen, auch als Messunsicherheit bezeichnet, liegen beispielsweise bei der MOSH-Analytik in Babymilchen bei 50 %! Das bedeutet nach den Maßstäben von Ökotest, dass der gleiche MOSH-Analysenwert entweder zum Befund „MOSH leicht erhöht“ oder aber „MOSH stark erhöht“ mit einer Abwertung entweder um 1 oder 4 Noten führen kann. Die von Ökotest gefunden MOSH-Werte unterscheiden sich in Nuancen, die eine Bewertung nach Schulnoten in „gut“ bis „mangelhaft“ nicht rechtfertigen. Zur Lösung der analytischen Herausforderungen wird auf europäischer wie auf nationaler Ebene deshalb aktiv daran gearbeitet, sachgerechte Bedingungen für die Durchführung der schwierigen Mineralöl-Analytik festzulegen. Auch die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Babynahrungshersteller sind intensiv mit dieser Thematik befasst.

Im Hinblick auf die ebenfalls kritisierten Fettbegleitstoffe, sog. 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester, ist festzuhalten, dass sämtliche von Ökotest untersuchten Produkte die gesetzlichen und extrem niedrigen Grenzwerte einhalten oder deutlich unterschreiten, die erst im Herbst vergangenen Jahres aktualisiert worden sind. Eine Abwertung um zwei Noten bei Nachweis der Begleitstoffe, trotz Einhaltung dieser strengen gesetzlichen Vorgaben, ist nicht nachvollziehbar.

Ähnliches gilt für die Bewertung der Zutat „Arachidonsäure“ (ARA). Mit Wirkung zum Februar 2020 hat der europäische Gesetzgeber die Rezepturvorgaben für Säuglingsanfangsnahrung auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Stellungnahme der EFSA aktualisiert und festgelegt, dass die Omega-6-Fettsäure ARA optional als Zutat verwendet werden dürfe, eine Verwendungspflicht jedoch nicht angezeigt ist. Der Verzicht auf die Zutat sollte daher nicht zum Anlass für eine Abwertung von Produkten genommen werden.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Hersteller stets höchste Qualität und Sicherheit ihrer Babynahrung gewährleisten. Dazu zählen auch ihre fortwährenden Bemühungen um Weiterentwicklung der Produkte und um Identifizierung möglicher unerwünschter Stoffe und ihrer Eintragswege, damit vorbeugende und minimierende Maßnahmen in der gesamten Versorgungs- und Herstellungskette schnellstmöglich umgesetzt werden können.

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Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V.;

http://www.diaetverband.de

Download: Pressemitteilung 01/2021 vom 27.05.2021

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
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für eine besondere Ernährung e. V.
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