23.02.2022
Standpunkt des DIÄTVERBANDes zur WHO-Studie „Wie die Vermarktung von Säuglingsmilchnahrung unsere Entscheidungen über die Ernährung von Säuglingen beeinflusst“
Bonn, 23. Februar 2022 – Die WHO hat gemeinsam mit dem United Nations Children’s Fund (UNICEF) eine Studie im Vereinigten Königreich sowie in China, Vietnam, Bangladesch, Südafrika, Nigeria, Marokko und Mexiko zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten durchgeführt. Darin kritisieren sie u.a. digitale Marketingaktivitäten von Herstellern und zeigen Handlungsbedarf für weitergehende rechtliche Beschränkungen auf, die aus ihrer Sicht erforderlich sind, um das Stillen weiter zu fördern. Der DIÄTVERBAND nimmt die Veröffentlichung zum Anlass seinen grundsätzlichen Standpunkt darzulegen:
Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich und darüber hinaus nach Bedarf zu stillen. Diese Empfehlung findet bei den im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrung vollen Rückhalt.
Wenn jedoch das Stillen für Mutter und Kind keine Option ist, sind die einzigen, auch von der WHO anerkannten und bewährten Alternativen sog. Muttermilchersatzprodukte. Muttermilchersatzprodukte sind auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt, klinisch erprobt und werden gemäß international anerkannter Standards und strengster gesetzlicher Vorgaben hergestellt.
Standpunkt der Hersteller
Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen sind sich ihrer Verantwortung für eine gesunde Ernährung der Kinder dieser sensiblen Altersgruppe bewusst. Damit die Ernährungsbedürfnisse nicht-gestillter Säuglinge bestmöglich erfüllt werden, engagieren sich die Hersteller mit hohem Aufwand bei Forschung und Weiterentwicklung der Säuglings- und Kleinkindernahrung. Eine Bewerbung dieser Produkte dient dem Zweck der Differenzierung im Wettbewerb. Zielgruppengerecht aufbereitete Produktinformationen ermöglichen es den Angehörigen von Gesundheitsberufen, Eltern und Betreuern die für das Kind bestmöglich geeignete Nahrung auszuwählen.
Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller halten sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben für Zusammensetzung und Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Eltern und Fachkreise können sich darauf verlassen, dass die Produkte sicher und uneingeschränkt für die Ernährung von Säuglingen geeignet sind und sich ihre Bewerbung und Vermarktung innerhalb der rechtlich zulässigen Vorgaben bewegt.
Vorschriften für die Bewerbung und Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
Für die Bewerbung und Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten gelten zum Schutz des Stillens besonders strenge Vorschriften, die auf einem entsprechenden internationalen Kodex der WHO beruhen. Diese als ‚Marketing of Breastmilk Substitutes‘ bekannten Marktverhaltensregeln sind nicht unmittelbar verbindlich, sondern werden weltweit vom jeweiligen – meist nationalen – Gesetzgeber in verbindliches Recht umgesetzt.
In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung im Wege entsprechender Rechtsakte, die festlegen, dass „die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung so gestaltet ist, dass sie nicht vom Stillen abhält“. Zu beachten sind dabei „die Besonderheiten der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in der EU“, so der Europäische Gesetzgeber. In zahlreichen Detailregelungen sind die Bestimmungen konkretisiert.
Alle diese Regelungen gelten ebenso wie der WHO-Kodex für jegliche Form der Information und des Marketings, einschließlich des digitalen Marketings. Informationen in sozialen Medien, wie sie etwa in öffentlichen und geschlossenen Foren oder Internet-Plattformen als persönliche Erfahrungen zwischen Nutzern o.ä. ausgetauscht werden, entziehen sich der Einflussnahme und damit der Verantwortung der Hersteller.
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Quelle: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V.; http://www.diaetverband.de
Download: Pressemitteilung 01/2022 vom 23.02.2022
Download: Faktencheck zur Pressemitteilung 01/2022 vom 23.02.2022
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