31.03.2022

Neue Informationsbroschüren zur ärztlichen Rezeptierung von Trink- und Sondennahrungen – Gemeinschaftsprojekt des Kompetenznetzwerkes Enterale Ernährung und der Techniker Krankenkasse

Bonn, 31. März 2022 – Ungewollter Gewichtsverlust und krankheitsbedingt schlechter Ernährungszustand treten häufiger auf als gemeinhin angenommen wird. Eine ärztliche Intervention kann in vielen Fällen angezeigt sein bis hin zur Verordnung sogenannter bilanzierter Diäten auf Rezept.

Die Vorgaben zur Verordnung bilanzierter Diäten – auch als Trink- und Sondennahrungen bekannt – sind sowohl für Ärzte:innen als auch für betroffene Patienten:innen jedoch mitunter nicht leicht zu durchschauen. Die Grundlagen und Anforderungen an die ärztliche Verordnung der Erzeugnisse auf Rezept bestehen zwar bereits seit 2005, wurden aber in 2021 im Rahmen einer Gesetzesnovelle für das Gesundheitssystem neu verankert. Dies haben das Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung und die Techniker Krankenkasse zum Anlass genommen, in einem Gemeinschaftsprojekt zwei Informationsbroschüren aufzulegen, die die Vorgaben der Rezeptierung anschaulich erklären.

Eine Broschüre richtet sich an Ärzte:innen mit Informationen zu den Rechtsansprüchen kassenärztlicher Patienten, den Verordnungsvoraussetzungen, zur ärztlichen Diagnose und zum richtigen Ausfüllen des Rezeptes. Die zweite Broschüre klärt Patienten:innen über die besonderen Aspekte bei einer Ernährungstherapie auf und gibt Auskunft darüber, was bei einer ärztlichen Verordnung bilanzierter Diäten zu beachten ist. Beide Informationsbroschüren sind ausgesprochen hilfreiche Handreichungen, die komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich erklären. Sie sind auf der Website des Kompetenznetzwerkes unter www.kn-ee.de einzusehen und kostenlos herunterzuladen. Mit freundlicher Genehmigung des Kompetenznetzwerkes stehen die beiden Broschüren auch unter den folgenden Links

  • Informationsbroschüre für Ärztinnen und Ärzte
  • Informationsbroschüre für Patientinnen und Patienten
  • zum Download zur Verfügung.

    Download: Pressemitteilung 02/2022 vom 31.03.2022

    ((1.984 Zeichen inkl. Leerzeichen))

    Quelle: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V.; http://www.diaetverband.de

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