28.07.2022
Stellungnahme
des DIÄTVERBANDes zur Untersuchung von Arsen in Getreidebrei auf Reisbasis und T-2 und HT-2 Getreidebrei auf Haferbasis in der ÖKOTEST Ausgabe August 2022
Bonn, 28. Juli 2022 – In seiner neuesten Ausgabe (08.2022) hat ÖKOTEST Getreidebreie untersucht. Unter anderem wurden die Getreideprodukte auf Reisbasis auf ihre Gehalte an anorganischem Arsen analysiert. Zudem wurden in einigen Getreidebreien auf Haferbasis Spuren an Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen kritisiert. Der DIÄTVERBAND nimmt hierzu wie folgt Stellung:
- Zur Diskussion um Arsen in reishaltigen Beikost-Produkten</element>
Arsen ist natürlicherweise im Boden und Wasser vorhanden und wird von Reispflanzen während des Anbaus aufgenommen. Für die Rohware Reis, der in Babynahrung verwendet wird, hat der Gesetzgeber mit 0,10 mg/kg an anorganischem Arsen einen so niedrigen Höchstwert festgelegt, dass es nur durch strengste Rohstoffauswahl und durch Anwendung äußerster Sorgfalt gelingt, weltweit Reispartien einzukaufen, die diesen hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Das ist bei allen von ÖKOTEST untersuchten Getreidebreien mit der Zutat Reis der Fall. Alle Reisrohwaren erfüllen die rechtlichen Vorgaben. Die willkürlichen Abwertungen von ÖKOTEST sind nicht nachzuvollziehen. So gibt ÖKOTEST selbst an, dass es keinen Grenzwert für den fertigen Babybrei gibt.
Mit Blick auf den ernährungswissenschaftlichen Wert von Reis in der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern sei zudem auf die Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung verwiesen, die das Institut im Zusammenhang mit Arsen abgegeben hat: „Reis ist ein Lebensmittel, das zahlreiche wichtige Nährstoffe wie Eiweiß, Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe enthält. Reis sollte daher weiterhin Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch bei der Auswahl von Lebensmitteln die generelle Empfehlung zu Abwechslung und Vielfalt berücksichtigen und die verzehrten Getreidearten nach Möglichkeit variieren…Eltern wird empfohlen, ihre Säuglinge und Kleinkinder nicht ausschließlich mit reisbasierten Getränken oder Beikost wie Reisbrei zu ernähren. Auch bei Zwischenmahlzeiten sollten sie Produkte wie Reiswaffeln mit reisfreien Zwischenmahlzeiten variieren.“
- Zur Diskussion um T-2 und HT-2 in haferbasierten Beikost-Produkten
Ökotest gibt an, dass es die Getreidebreie auf ein großes Spektrum an Substanzen analysiert habe, die in Zusammenhang mit Schimmelpilzen stehen, die das Getreide schon auf dem Felde befallen können. Fündig sei man in einigen Fällen nur bei T-2 und HT-2 geworden. Diese Substanzen werden in Getreide, vor allem in Hafer, von verschiedenen Fusarien gebildet. Seit 2013 gibt es in der Europäischen Union Richtwerte für diese Substanzen, die von den getesteten Getreidebreien eingehalten werden. Dies trifft selbst für die weiter abgesenkten Richtwerte zu, die aktuell diskutiert werden und zugleich in verbindliche Höchstgehalte umgewandelt werden sollen.
Die Abwertung um bis zu 2 Noten trotz Einhaltung selbst der abgesenkten strengen Höchstwertvorschläge ist nicht sachgerecht, sondern als subjektiv und überzogen anzusehen. Konkret soll für Babygetreidebreie ein Höchstwert von 10 µg/kg gelten; Ökotest wertet nach eigenem Maßstab bereits bei 6,5 µg/kg um 2 Noten ab. Zum Vergleich: für Hafer, der unmittelbar vom Felde kommt, soll ein Höchstwert von 1.250 µg/kg gelten; für verarbeiteten verzehrsfertigen Hafer – wie z.B. Haferflocken für den allgemein Verzehr - ein Wert von 50 µg/kg.
Unverständlich ist daher auch die Empfehlung von Ökotest, statt Getreidebreie für Babys zu verwenden, als „günstige Alternative“ auf „feine Bio-Haferflocken“ zurückzugreifen. U.a. für eben diese hat der Gesetzgeber den genannten Höchstwert von 50 µg/kg vorgesehen.
- Unser Grundsatz
Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen sind sich ihrer Verantwortung für eine gesunde Ernährung dieser sensiblen Altersgruppe bewusst. Die Qualitätssicherung beginnt bereits mit der Rohstoffauswahl und der Auswahl geeigneter Anbaugebiete. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Vorlieferanten notwendig. Die Rohstoffe werden sowohl bei den Vorlieferanten als auch bei der Anlieferung im Produktionswerk in einem insgesamt großen Prüfspektrum auf unerwünschte Stoffe untersucht. Alle Beikostprodukte entsprechen den strengen gesetzlichen Anforderungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Die Produkte sind sicher und uneingeschränkt für die Ernährung von Babys und Kleinkindern geeignet. Darauf können sich Eltern verlassen.
Download: Pressemitteilung 04/2022 vom 28.07.2022
((4.625 Zeichen inkl. Leerzeichen))
Quelle: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V.; http://www.diaetverband.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e. V.
Godesberger Allee 142 -148
53175 Bonn
Tel. 0228-30851-0
www.diaetverband.de