23.06.2023
PRESSEMITTEILUNG 02/2023 vom 22. Juni 2023
Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zum WHO-Kongress zur Umsetzung des
internationalen WHO-Kodexes zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
Bonn, 22. Juni 2023 – In dieser Woche veranstaltet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Kongress zur Umsetzung des internationalen WHO-Kodexes zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Der DIÄTVERBAND nimmt die Veranstaltung zum Anlass seinen grundsätzlichen Standpunkt darzulegen:
Stillen ist die natürliche Ernährung des Säuglings. Muttermilch passt sich im Laufe der Entwicklung des Säuglings dem sich verändernden Nährstoffbedarf an und ist in ihrer Zusammensetzung ideal auf die Bedürfnisse des Säuglings abgestimmt.
Wenn das Stillen für Mutter und Kind keine Option ist, sind die einzigen, auch von der WHO anerkannten und für den Säugling sicheren Alternativen sog. Muttermilchersatzprodukte. Muttermilchersatzprodukte sind auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt, klinisch erprobt und werden gemäß international anerkannter Standards und strengster gesetzlicher
Vorgaben hergestellt.
Standpunkt der Hersteller
Säuglinge und Kleinkinder haben das Recht auf qualitativ hochwertige Ernährung. Um eine optimale Säuglingsernährung angemessen zu unterstützen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes und konstruktiven Dialoges aller relevanten Interessengruppen. Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller betonen die Notwendigkeit eines
ausgewogenen, wissenschaftsbasierten Austauschs zur Förderung evidenzbasierter Richtlinien und ethischer Rahmenbedingungen, unter anderem für Regelungen zur Bewerbung von Säuglingsnahrungen und der Unterstützung von Eltern und Betreuern, um die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern noch weiter zu verbessern. Der Kongress der WHO ist eine verpasste Gelegenheit alle Beteiligten – einschließlich des privaten Sektors – zusammenzubringen und anzuerkennen, welchen Beitrag er bei der verantwortungsvollen Unterstützung zu einer optimalen Ernährung und dem Zugang zu adäquaten Informationen leisten kann.
Damit die Ernährungsbedürfnisse nicht-gestillter Säuglinge bestmöglich erfüllt werden, engagieren sich die Hersteller mit hohem Aufwand bei Forschung und Weiterentwicklung der Säuglings- und Kleinkindernahrung. Eltern und Betreuer haben das Recht, auf Basis transparenter und sachlicher Informationen fundierte Ernährungsentscheidungen zu treffen.
Zielgruppengerecht aufbereitete Produktinformationen ermöglichen es den Angehörigen von Gesundheitsberufen, Eltern und Betreuern, die für das nicht-gestillte Kind bestmöglich geeignete Nahrung auszuwählen und eine altersgerechte Anwendung zu gewährleisten.
Der europäische Gesetzgeber hat sich bei der Erstellung der rechtlichen Vorgaben, wie sie auch für Deutschland gelten, eng am WHO-Kodex orientiert und die Bestimmungen in zahlreichen Detailregelungen konkretisiert. Alle diese Regelungen gelten für jegliche Form der Information und des Marketings. Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller halten sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben für die Zusammensetzung und
Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Eltern und Fachkreise können sich darauf verlassen, dass die Produkte nicht nur sicher und uneingeschränkt für die Ernährung von Säuglingen geeignet sind, sondern ihre Bewerbung und Vermarktung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Stellungnahme unseres internationalen Dachverbandes International Special Dietary Foods Industries (ISDI): https://www.isdi.org/working-together-to-support-optimum-infant nutrition-and-informed-infant-feeding-choices/.
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Download: PRESSEMITTEILUNG 02/2023 vom 22. Juni 2023
Quelle: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V.; http://www.diaetverband.de
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