Stellungnahme des DIÄTVERBANDes
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)
von Dezember 2020
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 15. Dezember 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Bearbeitungsstand: 15.12.2020) vorgelegt.
Der DIÄTVERBAND hat den Entwurf mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Gern nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr. Diese bezieht sich zuständigkeitshalber ausschließlich auf die vorgesehenen Regelungen des § 3 „Anforderungen an die Beschaffenheit“, wonach ab dem 3. Juli 2024 Kunststoffverschlüsse und -deckel während der Verwendungsdauer an den entsprechenden Einwegkunststoffgetränkebehältern befestigt bleiben müssen.
Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V. http://www.diaetverband.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln
für eine besondere Ernährung e. V.
Godesberger Allee 142 -148
53175 Bonn
Tel. 0228-30851-0
www.diaetverband.de